1. Leistungen
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt, sowie die Mitwirkung bei der Mutterschaft- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2.(1))
Die Leistungsemfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §1334a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hebammenleistungen auf Grundlage des §134a SGB V wie folgt:
Der erste Wochenbettbesuch dauert in der Regel 30 - 45 Minuten. Alle weiteren Besuche dauern in der Regel 30 Minuten.
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz § 4 (1)).
2. Fortbildung
Die Hebamme verpflichtet sich ihre Qualifikation durch entsprechende Fortbildung auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu halten. Die Hebamme in NRW hat eine jährliche Fortbildungspflicht.
3. Erreichbarkeit
Ich bin über Telefon/Handy unter der Nummer 0157/58195012 werktags in der Zeit von 8.00 - 16.00 Uhr zu erreichen. Sollten Sie mich außerhalb der Sprechzeiten anrufen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox. Ich melde mich schnellstmöglich zurück, spätestetens innerhalb von 24 Stunden.
Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre betreuende Ärzte*in bzw. das nächste Krankenhaus.
Wenn Sie sich unsicher sind, wählen Sie in einer Notfallsituation direkt die 112.
4. Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. bei Krankheit der Hebamme).
5. Leistungen mehrerer Hebammen
Falls Sie Leistungen weiterer Hebammen in Anspruch nehmen, werden unter Umständen die erstattungsfähigen Kontingente der Krankenkasse überschritten. Bitte informieren Sie mich über alle Leistungen, die Sie bei weiteren Hebammen in Anspruch genommen haben. Anderenfalls stelle ich Ihnen diese Leistungen rückwirkend in Rechnung.
6. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ausgefallene Besuche
Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und evtl. Notfälle kann die vereinbarte Uhrzeit um +/- 30 Minuten variieren. Es ist nicht immer möglich, Sie vorher davon zu informieren. Sollte die Zeit um mehr als 30 Minuten variieren, gebe ich in der Regel per SMS oder telefonisch Bescheid.
Sollte ich Sie in dieser Zeit nicht antreffen, stelle ich Ihnen diesen Besuch mit 35,- Euro in Rechnung. Wird der vereinbarte Termin von Ihnen nicht spätestetens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, stelle ich Ihnen diesen Termin ebenfalls mit 35,- Euro privat in Rechnung.
7. Allgemeine Betreuungsbedingungen.
Sollten Sie die Hebammenleistung im Wochenbett doch nicht in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ab. Bei späterer oder nicht erfolgter Abmeldung stelle ich Ihnen eine Ausfallpauschale von 100,- Euro in Rechnung.
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsnehmerinnen mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Nur im gegenseitigen Einvernehmen kann diese Frist auch kürzer sein.
8. Kursinformationen
Sollte eine Teilnahme durch Sie abgesagt werden, werden
Eine Teilnahmebestätigung erfolgt auf Anforderung am Ende des Kurses.
Mit Eingang des Geldes melde ich mich verbindlich zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen, den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme Anja Stenzel und dem unten aufgeführten Haftungsausschlusses des Franziskus Hospital einverstanden.
Eine Haftung durch das Franziskus Hospital und der Hebamme Anja Stenzel besteht nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Schäden, die der Kunde oder Begleitpersonen Dritten zufügen. Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, aus unerlaubter Handlung und aus Verschulden beim Anmeldevorgang ist gegen alle Erfüllungs- und Verrichtungshilfen des Franziskus Hospitals ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet das Franziskus Hospital und die Hebamme Anja Stenzel nicht für Schäden, die sich der Teilnehmer bei der Benutzung der Einrichtung oder der Inanspruchnahme von Dienstleisungen zuzieht. Das Franziskus Hospital und die Hebamme Anja Stenzel haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
9. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Leistung die auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung der Hebammenhilfe nach §134a SGB V erfolgen, werden von mir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
10. Änderung und Nebenabreden
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Mit dem Inhalt der Vereinbarung und den allgemeinen Vertragsbedingungen bin ich einverstanden. Von dem Vertrag habe ich eine Kopie erhalten. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.